Archiv der Kategorie: Meinung

Der Trick mit der falschen Fibel – Verleger täuscht Kunden

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Im Werbeangebot ist angebliche die Fibel, nach der  die Kinder in der DDR das Lesen in der Schule gelernt haben. „Beliebt und begehrt wie früher“ heißt es völlig zu Unrecht, denn keines der DDR-Kinder  hat bis 1990 diese Fibel gekannt. Es wäre auch zu schön gewesen, wie die Bilder zeigen:

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Tatsächlich gab es bis 1990, als das SED-Regime bereits untergegangen war und die DDR unmittelbar vor dem Beitritt zur Bundesrepublik stand, über Jahrzehnte eine andere Fibel. Nicht „Meine“, sondern ganz kollektivistisch „Unsere Fibel“. Der sozialistische Kollektivgeist wurde auch gleich auf der Innenseite belegt mit einem Fahnenappell mit Halstüchern und gehisster Fahne vor dem Schulunterricht. Sowie auch mit anderen Themen, die den Kindern seit 1974 bis 1990 mit dieser Fibel den sozialistischen Alltag nahebrachten. Ein paar Beispiele:

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Letztere Fibel, die 1989 schon 15 Jahre alt war, als Reprint-Ausgabe neu aufzulegen, würde der falschen Werbung gerecht, aber 9.99 Euro würde wohl kein Mensch dafür ausgeben. Da muss man schon tricksen und so tun, als hätten Millionen von ostdeutschen Erstklässlern mit einer Fibel, die der Untergang der DDR erst möglich gemacht hat und die in den Neunzigerjahren für viele ostdeutsche Schulanfänger galt, das Lesen gelernt. „Warum also die Tradition brechen?“, fragt die Werbung. Und bleibt die Antwort schuldig. Hauptsache der verarschte Kunde bezahlt.

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Abbruchreifes ICC

Dem ICC, jener gewöhnungsbedürftige „Panzerkreuzer“ am Berliner Funkturm, soll der Abriss erspart bleiben. Dafür steht seltsamerweise die grüne Wirtschaftssenatorin Ramona Popp. Mit Geschick wird aus der Berichterstattung der Begriff Asbest ausgespart, um nicht auf das Schicksal des Palastes der Republik verweisen zu müssen, der wegen einer angeblichen Asbest-Gefahr abgerissen wurde. Dabei weiß man längst, dass der in aller Welt gepriesene Mehrzweckbau als Statusobjekt der Honecker-Ära gegen jede Vernunft weichen musste. Im ICC wurde das gleiche englische Asbestspritz-Verfahren genutzt, wie beim Bau des Palastes. Wie mir der Ostberliner Stadtbaudirektor erklärte, habe man viel sparsamer mit dem teuren Asbest umgehen müssen als beim ICC.

Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik liefen selbsternannte Wessi-Experten demonstrativ mit Mundschutz durch den Palast der Republik, um sich durch Asbest nicht zu gefährden. Da fragt man sich, warum hatten die von 2015 bis 2017 im ICC untergebrachten Flüchtlinge keinen Mundschutz? Das  1979 für rund eine Milliarde DM, inzwischen technisch verschlissene ICC ist abbruchreif. Statt mehrere hundert Millionen Euro in das Wrack zu stecken, sollte sich die Stadtplanung für dieses Terrain Neues und Zeitgemäßes einfallen lassen.

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Sekt und Soli

Die FDP kämpft in der Koalitionsgesprächen um die Abschaffung des Solibeitrages. Gut so! Bei seiner Einführung hieß es, dass er für wenige Jahre den Aufbau Ost fördern solle. Die Abschaffung des Solibeitrages habe etwas mit Ehrlichkeit gegenüber dem Volk zu tun, heißt es. Zahlreiche Abgeordnete fühlen sich an des einstige Versprechen gebunden und vertreten die Interessen ihrer Wähler.

Vielleicht erinnern sich die Liberalen in diesem Zusammenhang an die hiustorische Beispiele. Zum Beispiel die so genannte Sektsteuer. Kaiser Wilhelm II und sein Kanzler von Bühlow haben die Schaumweinsteuer – so der exakte Name – im Jahr 1902  eingeführt, um das kaiserliche „Lieblingsspielzeug“, die Kriegsflotte, zu finanzieren. Das machte 1905 einen Erlös bei 11 Millionen Sektflaschen von nur 5,5 Millionen Reichsmark aus, die nur zu einem halben Prozent die Rüstungskosten finanzierten. Hitler hat 1939 mit der Sektsteuer die U-Bootflotte stärken wollen, doch auch das brachte so gut wie nichts.

1949 ging die Sektsteuer anstandslos auf den Bund über, der damit z.B. im Jahr 2013 ganze 449 Millionen Euro einkassiert. Trotzdem hält er das alte „vorübergehende“ kaiserliche Gesetz am Leben. Warum also den Soli abschaffen, der dem Bund so viel mehr bringt? An der Sektsteuer sieht man, wie die zu einem bestimmten Zweck eingeführte Pflichtabgabe, nach Fortfall des Zwecks nicht wieder beseitigt wird.

Das muss man der FDP noch beibringen.

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Was soll die Wippe auf dem Schlossplatz?

Das Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmal zur Erinnerung an die Reichseinigung von 1871 vor dem alten Berliner Stadtschloss, eingeweiht 1897 durch Wilhelms Enkel Wilhelm, war seiner Zeit geschuldet. Mit Reiterstandbild, Siegesgöttin zu Kaisers Füßen und den schwungvollen Kolonaden hatte es etwas erhaben Majestätisches. Angesichts eines Jahrtausends kleinstaatlicher Trennung deutscher Stämme und Völkerschaften ein wahrlich respektables Bauensemble. Nun gut, es ist weg und wird gottlob auch nicht nachgebaut. Eine Wippe für die Einheit unseres Vaterlandes soll es nun sein, die daran erinnern will, dass ein vorübergehender – historisch: klitzekleiner – Zeitraum der Trennung beendet wurde. Geht es nicht eine Nummer kleiner? Ohne diesen schaukelnden Zirkuseffekt? „Komm´ auf die Schaukel, Luise“, sang Hans Albers treffend zum Denkmalentwurf.

Als die Einheit von oben feierlich zelebriert wurde, hatte man das einstige Volk der DDR vorsichtshalber nicht gefragt, wenngleich Artikel 65 der damals gültigen Verfassung es geboten hatte: „Entwürfe grundlegender Gesetze werden vor ihrer Verabschiedung der Bevölkerung zur Erörterung unterbreitet. Die Ergebnisse der Volksdiskussion sind bei der endgültigen Fassung auszuwerten“. „Für unser Land“ lautete damals ein Aufruf, dem sich viele Tausend DDR-Bürger angeschlossen hatten, die eine deutsch-deutsche Annäherung auf Augenhöhe forderten. Zudem war es in der DDR ein Straftatbestand, das Land einem anderen Staat einzugliedern. Für Bonn, von wo die Vorgabe für den Anschluss der DDR an die BRD samt Termin der regierenden Ost-CDU vorgegeben wurde, ohne Bedeutung.  Ketzerisch sei darauf verwiesen, dass selbst die Bevölkerung der Krim 2014 die Möglichkeit hatte, sich per Volksentscheid für Russland oder die Ukraine zu entscheiden, wobei 95 Prozent Russland bevorzugten.

Nun soll also eine Wippe daran erinnern, wie die „Ossis“ verschaukelt wurden. Bei aller Freude über die Einheit – ein wirkliches Denkmal, das diesen Namen verdient, sollte an den friedlichen Aufstand der Ostdeutschen erinnern, die erstmals in der deutschen Geschichte eine Revolution siegreich zu Ende gebracht haben. Davon kann im alten Westen keine Rede sein.   

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„Wenn hinten, weit, in der Türkei…“

Etwas mehr als neun Millionen ausländische Bürgerinnen und Bürger leben in Deutschland. Neben anderthalb Millionen Türken sind es rund eine dreiviertel Million Polen, über eine halbe Million Italiener, knapp ebenso viele Rumänen sowie jeweils ein paar Hunderttausend Russen, Syrer, Serben, Bulgaren, Ungarn und Spanier und viele Tausend Angehörige anderer Völker Europas und darüber hinaus. Die Mehrheit von ihnen hat sich den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen der gastgebenden Deutschen angepasst und lebt problemlos unter und mit ihnen.

In der Regel nimmt sich keine Regierung der Welt, deren Bürger in Deutschland leben, heraus, ihren Wahlkampf bis in unser Land zu tragen. Eine Ausnahme bildet der bald jenseits aller demokratischen Prinzipien allein herrschende Türkenpräsident, der seine Machtgelüste mit seinen Vasallen wie eine üble Krankheit über die Länder Europas zu verbreiten gedenkt. Dabei missachtet er schamlos das über ihn 1998 gesprochene Gerichtsurteil,   das ihm wegen Volksverhetzung zeitlebens verbietet,  Politik zu betreiben. Da er das mit den Gerichten inzwischen auf seine Weise geregelt hat, unter anderem durch die Suspendierung von 3000 Richtern und Staatsanwälten, die zudem um ihr privates Vermögen gebracht wurden, muss er eine Anklage momentan nicht fürchten.

Leider findet dieser „Patriot“ bei seinen Landsleuten, die sich in Deutschland wohler als in ihrem eigenen Land zu fühlen scheinen, viele offene Ohren, so dass sie auf das Gastrecht inmitten einer demokratischen Gesellschaft pfeifen. Sie glauben den Lügen ihres Ersatz-Propheten, dass Deutschland ein undemokratischer Staat sei, der den Terror bis in die Türkei trage. Der Gipfel der Unverfrorenheit: Deutschland praktiziere Nazi-Methoden. Begründung: Die deutsche Regierung stelle sich schützend vor einen deutsch-türkischen Journalisten, der in Wahrheit seinem Berufsethos entsprechend nichts als die Wahrheit verbreitet und gerade deshalb in der Türkei des Terrors und der Agententätigkeit angeklagt wird.

Die Ähnlichkeiten mit der DDR sind verblüffend. Wann immer Gewalt und Unrecht in der DDR von außen angeprangert wurde, ergoss sich aus Ostberlin eine Flut an Beschimpfungen, Unterstellungen, falschen Verdächtigungen und Beleidigungen gegen jene, die zum großen Teil mit besseren Argumenten die Wahrheit auf ihrer Seite hatten. Doch alles hat seine Grenzen. Letztlich glaubte das eigene Volk den Lügen ihrer Führung nicht mehr und jagte die SED zum Teufel. Ein solcher Weg ist folgerichtig und wird in der Türkei nicht anders enden. Hoffen wir, dass es glimpflicher abgeht, als Goethe schreibt: „Wenn hinten, weit, in der Türkei, die Völker aufeinander schlagen…“.

Mit den gut neun Millionen ausländischen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wird das wenig zu tun haben.

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Der Autobahndeal rückt näher – Länder werden über den Tisch gezogen

Mit der Gewalt einer Dampframme macht die Bundesregierung, mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) als Minenräumer, den Weg frei, die Autobahnen doch noch zu privatisieren. Über den Weg der Ministerpräsidentenkonferenz und mit einem Lockangebot beim Finanzausgleich scheint der Deal in Fahrt zu kommen. Hoch und heilig wird versprochen, die Autobahnen blieben trotz der Gründung einer privat finanzierten Bundesfernstraßengesellschaft, welche die Autobahnen sowie wichtige Fernstraßen verwalten solle,  in Bundeshand.

Ein Haken an der Sache ist noch das Grundgesetz. Laut Artikel 90 obliegt die Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen nämlich den Ländern. Nur auf Antrag eines Landes kann der Bund die dortigen Autobahnen und Fernstraßen in bundeseigene Verwaltung übernehmen. Diese Kompetenzen zu beschneiden, gehört zu den unausgesprochenen Zielen, die mit zusätzlichen 9,5 Milliarden Euro ab 2020 aus dem Bundesfinanzausgleich für die Länder erkauft werden sollen. Als wäre die Quelle für  eine solche Summe die Privatschatulle des Bundesfinanzministers, der nach Gutsherrenart darüber verfüge.

In höchster Eile wird die Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, um dem Bund freie Hand zu geben, noch in der jetzigen Legislaturperiode ohne großes Aufsehen den Deal unter Dach und Fach zu bringen. Banken und Versicherungen warten sehnsüchtig darauf, ihr Geld zu guten Zinsen in den lukrativen Ausbau der Infrastruktur  zu stecken und das aus Steuermitteln finanzierte Straßennetz in eine sprudelnde Profitquelle zu verwandeln. Zumal die Zinsen um das Drei- bis Vierfache höher lägen, als wenn statt der Bundesfernstraßengsellschaft der Bund selbst die Kredite aufnähme.

Selbst die Gewerkschaften warnen davor, die in der deutschen Fernstraßenverwaltung tätigen 30.000 Mitarbeiter, z.B. in den 180 Autobahnmeistereien, einer ungewissen Zukunft in privatisierten Unternehmen unterhalb der zu gründenden Gesellschaft auszusetzen. Eine Hoffnung besteht allerdings, dass auch dieses Projekt der Privatisierung durch die Hintertür scheitern wird, solange SPD und Bundesrat standhaft bleiben und eine Zustimmung zur Grundgesetzänderung verweigern.

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Betrogen bis zum jüngsten Tag

Rentenangleichung Ost-West bis 2025 bedeutet, Frau Merkel will es ihrer Amtszeit als Regierungschefin offenbar nicht zumuten, dass Ost- und Westdeutsche Seniorinnen und Senioren eine auf gleicher Grundlage berechnete Rente erhalten. Welch ein Armutszeugnis für eine Politikerin, die vor lauter Menschenfreundlichkeit mal für eine Millionen Menschen die Tore öffnet, aber mit der inneren Gerechtigkeit, nämlich allen Beschäftigten in Deutschland gleichen Lohn für gleiche Arbeit und gleichberechnete Rente zu zahlen, ihre Probleme hat. Dabei wäre es so einfach: Vermögenssteuer einführen, Großkonzerne steuergerecht abkassieren, ausnahmslos alle in die Rentenkasse einzahlen lassen… (Merkel 2005: „Die Rentenabgleichung wird in der nächsten Legislatur erfolgen!“) (Nahles vor wenigen Monaten: „Die Rentenangleichung wird in den nächsten Jahren in zwei Stufen erfolgen!“)

Vor Jahren habe ich eine mir recht sympathische Bundestagsabgeordnete mit dem Vornamen Petra gefragt, warum Abgeordnete keinem Ost-West-Unterschied bei den Diäten unterliegen. Ihre ehrliche Antwort: „Diese Ungerechtigkeiten (gemeint sind die unterschiedlichen Löhne Ost und West, K.T.) haben übrigens Folgen bis weit in die zweite Hälfte des 21. Jahrhunderts. Ihrem Rentenbescheid können Beschäftigte in den neuen Bundesländern auch dann noch entnehmen, was sie waren: Bürger 2. Klasse. Als Arbeitsort für alle gilt der Sitz des Bundestagspräsidenten. Sein Büro ist im Reichstagsgebäude und das steht auf dem (einstigen) Westterritorium.“

Dem muss man hinzufügen, dass viele West-Unternehmen, die ab 1990 in die ehemalige DDR kamen, innerhalb ihrer West-Unternehmen eigens Ost-Firmen gegründet haben, um den Ost-Mitarbeitern niedrigere Löhne zahlen zu können. Bis heute! Der Osten wurde lange genug über den Tisch gezogen, jetzt sollte endlich Schluss damit sein. Vielleicht wäre  das mal eine echte  Aufgabe für die SPD, Flagge zu zeigen!

Übrigens wissen auch nach der „Renteneinigung“ CDU und SPD nicht, ob die 3,6 Milliarden für die Rentenangleichung aus der Rentenkasse oder aus dem Steuersäckel finanziert wirden. Ein Ministerium (Finanzen, Arbeit und Soziales) schiebt es auf das andere. Zirkus ist kleine Kunst dagegen!

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Arme reiche Fee

In der „Berliner Zeitung“ vom 15. November 2016 ist zu erfahren: Susanne Klatten, die durch Erbschaft und fremder Hände Arbeit reichste Frau Deutschlands, hat von ihrem rund 19 Milliarden umfassenden Vermögen 100 Millionen Euro für wohltätige Zwecke gespendet. Dafür wurde der BMW-Miteignerin jetzt von den „Berliner Märchentagen“ die Goldene Erbse für ihr soziales Engagement zuteil. Dazu noch der schöne Satz: „Die Umschreibung ihrer Arbeit für das Allgemeinwohl könnte laut Susanne Klatten auch die Jobbeschreibung ´einer Fee sein´.“

Wer mit den Zahlen nicht viel anzufangen weiß: Das ist, als würde eine alleinstehende Hartz-4-Empfängerin von ihrem Regelsatz von 404 Euro 2,13 Euro für soziale Zwecke spenden. Nun mag man raten, wem die Spende schwerer fällt.

Von einer zeitgemäßen Vermögenssteuer wäre im Idealfall gerechterweise und im Interesse des Allgemeinwohls nur die reichere der beiden Damen betroffen. Offenbar ist den „Berliner Märchentagen“ kein Märchen zu billig, um es nicht gebührend würdigen zu müssen.

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Wie die SPD ihre Wähler vertreibt

 

Eine SPD-Ministerin lässt durchgreifen. Zumindest was Hart IV betrifft. Die Bundesagentur für Arbeit, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Genossin Andrea Nahles untersteht, hat ein knappes Jahr vor der Bundestagswahl die Bußgeld-Regeln  verschärft. Hartz-IV-Empfängern drohen ab sofort Strafen bis zu 5000 Euro, wenn sie wichtige Informationen zu ihrem Vermögen, Erbschaften usw. verschwiegen haben. Bisher wurden falsche Informationen bestraft, unterlassene Mitteilungen aber nicht.  

In einem Land, dessen Regierung nicht weiß, über welches tatsächliche Vermögen ein paar Dutzend Milliardäre verfügen, welche Summen sie im Ausland bunkern und klammheimlich an der deutschen Steuerbehörde vorbeischmuggeln, werden von nun an andere Saiten gegen die Armen der Ärmsten aufgezogen. In einem Land, in dem Jahr für Jahr mehrstellige Milliarden vererbt und der Steuer mit Hilfe halbseidener Gesetze von schmarotzenden Nutznießern eine lange Nase gezeigt wird, gestattet eine ehemalige Arbeiterpartei das Kesseltreiben gegen ein paar Schuldige, deren unangemeldetes Vermögen eine Kuh mit dem Schwanz wegträgt.

Wie der Philosoph Ernst Bloch schon sagte: „Wenn es für alle nicht mehr reicht, müssen die Armen herhalten.“ Glaubt denn irgendeiner im SPD-Parteivorstand noch, dass ihnen wenigstens die Wählerstimmen der Hartz-IV-Bezieher sicher sind? Wunschträume.

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Nazis am Taufbecken der Bundesrepublik?

Heuchlerisches Entsetzen über altbekannte Tatsachen

Das Erschrecken ist groß. Wer hätte das für möglich gehalten? Von 170 Juristen im Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und Anfang der Siebzigerjahre gehörten 90 Prozent der NSDAP an. 77 Prozent der leitenden Beamten in der Rosenburg, wie der Sitz des Ministeriums so wohlklingend umschrieben wurde, waren waschechte Nazis.

Das alles ist nicht neu, war vor Jahrzehnten in den Medien der Bundesrepublik nachzulesen, allerdings ohne Wirkung, geschweige mit Konsequenzen. Im Januar 1959 gab es im Bundestag auf Antrag der SPD eine Debatte über den Zustand der  Justiz. Anhand vieler Beispiele wurden milde Urteile und Freisprüche von Nazi-Verbrechern, Verzögerungen bzw. Eingriffe der Regierung in laufende Verfahren beklagt.  Rund 600 Nazirichter walteten ihres Amtes. Hunderte Todesurteile hingen ihnen an. Einer jener „Blutrichter“ war sogar Ministerpräsident – Filbinger.

In Bayern waren nach Recherchen des State Department Ende 1949 – also am Beginn der Existenz der Bundesrepublik – 81 Prozent der Angestellten des Justizministeriums frühere Mitglieder der Nazi-Partei, berichtete die „Frankfurter Rundschau“. Von interessierter Seite wurden sie als „Mitläufer“ verharmlost.

Allein im Auswärtigen Amt waren bis Anfang der Siebzigerjahre Hunderte Nazi-Diplomaten tätig, zahlreiche als leitende Beamte. 62 ehemalige Nazis vertraten als Botschafter und 147 als Mitarbeiter in Auslandsvertretungen die Bundesrepublik weltweit nach außen.

Im Mai 1957 erhielt ein linker Funktionär in Westberlin auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl des Gerichts über einen Monat Haft, weil er „unerlaubt“ auf einem Flugblatt gegen ein Treffen der ehemaligen Waffen-SS sowie gegen ein „Reichstreffen“ der berüchtigten SS-„Bärendivision“ in Berlin auftrat. Damals hatte jeder dritte Beamte im Westberliner Polizeipräsidium eine NSDAP-Mitgliedschaft hinter sich.   Anderswo war es ähnlich. In Niedersachsen wurden 1963 etwa 150 aktive Nazis in Verwaltung, Justiz und Polizei des Landes nachgewiesen und der Öffentlichkeit präsentiert. Doch nichts geschah.

„Bonn hat wenig Interesse an der Verfolgung von Kriegsverbrechen gezeigt“, kommentierte damals die amerikanischen Nachrichtenagentur AP. Zudem habe „das bisherige Verhalten Bonns nicht dazu beigetragen, den Eindruck zu erwecken, die Strafverfolgung der NS-Verbrechen sei mit einem besonderen Elan betrieben worden.“ 

Die „Stuttgarter Zeitung“ schrieb vor der Verjährung von Nazi- und Kriegsverbrecher am 8. Mai 1965: „So wie die Dinge liegen, kann es geschehen, dass wir alsbald Massenmörder frei unter uns herumlaufen lassen müssen.“ Und „Die Zeit“ stellte  fest: „Unerforscht blieb bisher der Komplex der sogenannten Mörder mit den weißen Handschuhen, zu ihm gehören das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS, das Auswärtige Amt, die Reichsministerien für Inneres, Justiz und Verkehr und die Parteikanzlei des Führers.“

39 in der BRD lebende NS-Verbrecher, die unter dem Druck der Öffentlichkeit in 29 Prozessen vor Gerichten standen, wurden freigesprochen oder brauchten ihre Strafen nicht anzutreten, fasste im August 1974 das Präsidium des Bundes der Antifaschisten die jüngste Vergangenheit zusammen.  Allein zwischen Februar und Juli 1974 habe die BRD-Justiz in sieben Fällen wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord angeklagte ehemalige SS-, Gestapo- und Polizeiangehörige freigesprochen, Haftverschonung verfügt oder das Verfahren eingestellt. Und so weiter… Und so weiter…

Jetzt also die große Empörung über Nazis im Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland. Jetzt, wo die Leute alle weg sind, wird man ja mal nachschauen und sich aufregen dürfen. Kostet ja nix. Zumindest niemanden ein Amt. Dabei war damals schon bekannt, dass sich die Nazis  in Adenauers Vorzimmer, in allen Ministerien, Behörden, Verbänden und Medien eingenistet hatten. Sie haben viele von denen ausgebildet, die heute in der deutschen Verwaltungselite an den Schalthebeln  der Macht sitzen und mühelos Brandts Forderung „Mehr Demokratie wagen!“ ignorieren, die jede und jeden, der mit Fingern auf die ungewollten und gewollten Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten weist, als Nörgler, Querulanten, Krakeeler und Pack beschimpfen.  

Vielleicht kommt eines Tages auch noch heraus, dass der ehemalige Chef des Bundeskanzleramtes, Personalchef, Kontrolleur der Geheimdienste und der Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, ein gewisser Hans Globke, Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und an der Verfolgung der Juden nicht ganz unbeteiligt war.  

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