Heinrich Hoffmann von Fallersleben – Eine Fundsache zu einem Jubiläum
Am 26. August 1916 gedachte die „Gartenlaube“ des Mannes, der auf den Tag genau 75 Jahre zuvor „Das Lied der Deutschen“ auf der damals noch britischen Insel Helgoland geschrieben hatte – dem Germanistik-Professor August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 – 1874). Die Melodie zu dem Lied stammt von dem Komponisten Joseph Haydn, der diese 1797 als österreichische Hymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ für de römisch-deutschen Kaiser Franz II. komponiert hatte. Mit genau dieser Melodie erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert 1922 das „Lied der Deutschen“ zur deutschen Nationalhymne. Während im Dritten Reich nur die falsch ausgelegte erste Strophe gesungen wurde, einigten sich Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer 1952 darauf (nachdem Adenauer in den USA zur Melodie „Heidewitzka, Herr Kapitän“ empgfangen wurde), die dritte Strophe des Liedes der Deutschen als Nationalhymne zu singen, die nun auch seit 1991 auch für das wiedervereinigte Deutschland gilt.
Der Beitrag aus dem Jahr 1916 stammt vom Sohn des Dichters, dem 1855 geborenen Landschaftsmaler Prof. Franz Hoffmann-Fallersleben. Hier das Original: